Schließung von Gerichten verstößt gegen Justizgewährungsanspruch des Bürgers

Amtsgericht Schlüchtern - WIRD GESCHLOSSEN

„Die Kritik des Landrats des Main Kinzig Kreises Erich Pipa bezüglich der ins Auge gefassten Schließung  von Gerichten in Hessen ist berechtigt, geht aber in der Sache nicht weit genug“ so der Chef der Schlüchterner Christdemokraten, Hans Konrad Neuroth in einer Pressemitteilung von heute.

Die bisher  bekannt gewordenen Schließungs- und Rationalisierungspläne des hessischen Justizministeriums sind in der Tat  heftig anzugehen, stellen sie doch die von der Politik stets propagierte Bürgernähe in Frage, so Neuroth weiter.

Die  Pläne betreffen nicht nur die Versorgung in ländlichen Bereichen, sondern sind offenbar viel  tiefgreifender.

Wenn ernsthaft daran gedacht wird, das Arbeitgericht in Hanau, kleinere Amtsgerichte wie Schlüchtern und Lauterbach zu schließen und zu fusionieren, darüberhinausgehend sogar das Arbeitsgericht in Fulda, das Amtsgericht in Seligenstadt in Frage zu stellen, so muss man den Schluss ziehen, dass der Justizgewährungsanspruch des Bürgers offensichtlich im Ministerium nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, so Neuroth weiter.

Die dritte Gewalt ist völlig unabhängig von Exekutive und auch Legislative, meinte der CDU-Chef weiter, sie könne auch mit fiskalischen Erwägungen nicht beschnitten werden.

Wer also meint, auf diesem Sektor sparen zu wollen, spart am falschen Ende.

Schließlich sei das Einsparungsargument des Ministeriums im Bereich der einzusparenden Mieten mehr als abenteuerlich, so der CDU-Vorsitzende weiter.

Es kann doch nicht angehen, dass man für Gerichtsgebäude, die faktisch nach wie vor im Eigentum des Landes stehen, mal eben eine GmbH gegründet habe und dann auf dem Papier eine Miete vereinnahme, um die dann angeblich eingesparte Miete anschließend als “Einsparmodell“ zu propagieren.

Tatsache sei vielmehr, dass diese Methode nach dem Motto „von einer Tasche zur anderen Tasche“ keine Einsparung im Bereich der fiktiven Miete darstelle.

Auch auf die Bediensteten der jeweils betroffenen Gerichte in Hessen werde offensichtlich keinerlei Rücksicht genommen, zumal insbesondere Arbeitsplätze von Frauen betroffen seien und  verkannt werde, dass natürlich neue Kosten wegen vermehrter Abwesenheit , für zusätzliche Fahrten und ähnliches entstehen werden.

„Es  gilt offenbar das Rasenmäherprinzip“ meinte Neuroth, der abschließend betonte: „Der Staat hat gegenüber den Bürgern eine rechtspflegerische Verantwortung. Da kann  die Justiz nicht einfach lahmgelegt werden.“

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Schließung von Gerichten verstößt gegen Justizgewährungsanspruch des Bürgers

  1. Pingback: Volksaufstand gegen Gerichte-Kahlschlag | Rettet die Justiz in Hessen!

Hinterlasse einen Kommentar